Dienstag, 17. März 2020

Hilfe für freischaffende Künstler in Zeiten der Corona-Krise

Die meisten von uns freischaffenden Künstlern werden voraussichtlich bis Ende April, manchmal sogar darüber hinaus Verdienstausfälle haben. Projekte, Veranstaltungen und Residenzen werden abgesagt. Seitens des Kulturministeriums soll es eine Nothilfe geben, welche momentan in der Entwicklung ist. Wie auch immer diese aussehen wird, und was dann die Voraussetzungen sind, um finanzielle Entschädigungen zu erhalten, ist noch unklar. Sinnvoll ist aber, wenn ihr eure Verdienstausfälle dokumentiert und euch eine Bestätigung seitens eures Auftraggebers geben lasst. So könnt ihr euren finanziellen Ausfall offiziell belegen.
Die gesamten Informationen und einen Newsletter mit den neusten Entwicklungen findet ihr auf www.kulturrat.de .
Weitere spezifische Informationen für Künstler*innen in NRW gibt es auf der Seite des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Konkrete Informationen zu Verdienstausfällen bei Quarantäne gibt der Bundesverband freie darstellende Künste.
Auch die Künstlersozialkasse bietet Hilfe: So kann zum Beispiel eine Änderung zum erwarteten Jahreseinkommen eingereicht werden, auch bei Zahlungsschwierigkeiten wird unterstützt.
Außerdem findet ihr weitere Infos auf den Facebook-Seiten der Gesellschaft für Tanzforschung und des Landesbüro Tanz NRW.

Was ihr für ausgefallene Tätigkeiten sammeln solltet, sind nach ver.di folgende Informationen:

Künstlerin/Künstler oder Veranstalterin/Veranstalter:
Ort, Datum:
Art der Veranstaltung / des Projekts:
Öffentlicher oder privatwirtschaftlicher Veranstalter:
Aufführung|Veranstaltung| Projektentwicklung bzw. Proben:
Zeitraum:
Einnahmen: Förderungen /kommunal/ regional-landesweit/bundesweit:
Eintritt/private Anteile:
Vereinbartes Honorar:
Ausfallhonorar:
Eintrittsausfälle:
Auf eigene Veranlassung abgesagt:
Wegen Reisebeschränkungen:
Veranstalterin/Veranstalter hat abgesagt | wie kurzfristig | wann:
Galt eine öffentliche Anordnung| wenn ja seit wann ...bis...
Bereits getätigte Ausgaben, die nicht rückvergütet wurden/werden –
welche:
Höhe:
Verlorener Honorar-Anteil am Gesamtumsatz in %:
Wird der Termin wiederholt?
Zeitraum| ggf. Datum ....

Ich wünsche euch viel Erfolg!

Wichtig: Diese Informationen sind zur Zeit aktuell (17.03.2020), für die Richtigkeit dieser Informationen gebe ich keine Sicherheiten und übernehme auch keine Verantwortung (auch nicht für die in den Links angegebenen Informationen und Inhalte).

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