before the battle. Foto by Eva Berten. |
Die aktuellen, von der Politik versprochenen Hilfen für freiberufliche Künstler*innen greifen nicht. Die in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützungen sind zurückgezogen worden oder bereits leer, und konnten bis jetzt nicht wieder aufgestockt werden. Künstler*innen wird der Gang zum Arbeitsamt mit der Beantragung von ALG II (Hartz 4) empfohlen, anstatt dass bestehende und verfügbare Mittel für die Verdienstausfälle verwendet werden dürfen. Im ALG II werden wiederum Einkommen der Lebenspartner/Eheleute angerechnet, so dass trotz finanzieller Not nicht immer eine Unterstützung bewilligt wird.
Unsere Situation als Künstler*innen während der Corona-Pandemie kommt einem Berufsverbot gleich, und obwohl die meisten von uns unverschuldet einen 100% Verdienstausfall haben, wird diese Realität nicht anerkannt. Unsere Verdienstausfälle strecken sich nicht nur auf die Monate März-Mai, sondern bereits viel weiter in das laufende Jahr hinein. Ab wann wir wieder arbeiten können, ist ungewiß.
Die einmalige Künstler*innen Soforthilfe seitens des Kulturministeriums NRW (Abdeckung von Verdienstausfällen bis insgesamt 2.000€ von März-Mai) wurde von 17.000 Künstler*innen nachgefragt. Dies war die einzige realitätsnahe Hilfe bislang. Leider waren im Fördertopf nur 5Millionen Euro vorhanden, welche bereits ausgezahlt sind - die meisten gehen leer aus (um alle auszuzahlen wären über 30Millionen € nötig). Obwohl es keine kurzfristige Deadline zur Beantragung gab (genannt war Ende Mai), haben nur die ersten Anträge die Förderung erhalten. Alle, welche die erforlderlichen Dokumente nicht direkt parat hatten (wie KSK Mitgliedsbescheinigung, Verdienstausfallbescheinigungen seitens der Auftraggeber) haben nun das nachsehen. Abgesehen davon haben die wenigesten überhaupt eine Eingangsbestätigung ihrer Anträge erhalten. Wir hoffen, dass die Mittel aufgestockt werden können! Ein großer Dank geht hier an die NRW Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, die dieses Programm erst möglich gemacht hat und sich real für die Belange der Künstler*innen einsetzt!
Die Corona-Soforthilfe des Bundes, bei welcher Freiberufler 9.000€ beantragen können, darf nur für Betriebsausgaben ausgegeben werden. Das Problem: Die meisten Künstler*innen haben keine Betriebsausgaben, wozu z.B. ein gewerblich genutztes Studio, Büro, Auto usw. zählt. Die meisten Künstler*innen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einem durchschnittlichen Einkommen von 1488,-€ im Monat (Quelle: Künstlersozialkasse), und können davon allein ihre Miete, Versicherungen und Lebenserhaltungskosten finanzieren. Diese dürfen aber nicht von der Soforthilfe gezahlt werden, ebensowenig können Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Bedeutet: Die 9.000€ können von den meisten nicht genutzt werden.
Was bedeutet dies? Die Hilfen greifen nicht, Künstler*innen werden allein gelassen und in die Arbeitslosigkeit gedrängt.
Sorry Deutschland, aber wofür werden zur Zeit Steuergelder ausgegeben? Wie wäre es, wirklich einmal diejenigen gezielt zu unterstützen, welche für eine blühende Kulturlandschaft sorgen und ihre Passion vor jedes Einkommensziel setzen und nun unverschuldet keinen Verdienst mehr haben?
Wir nehmen diese Umstände nicht hin. Engagiert euch, unterstützt laufende Petitionen und informiert euch hier:
- Open Petitition zur Korrektur der Förderungen
- Open Petitition zur Forderung von EU Geldern für Kunst und Kultur
- Allianz der Freien Künste zur Forderung von Korrekturen der Förderungen
- Statement des Dachverbandes Tanz zur Korrektur von Förderungen
- Newsletter des Deutschen Kulturrates zur Umgang mit Kunst & Kultur in der Corona-Pandemie
Quellen (abgerufen am 10.04.2020):
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/ksk-in-zahlen.html
https://www.kulturrat.de/coronanl/corona-versus-kultur-newsletter-nr-10-vom-09-04-2020/
https://www.kulturrat.de/coronanl/corona-versus-kultur-newsletter-nr-9/
https://www.mkw.nrw/node/1682?fbclid=IwAR1oqZyzf4afoZswl7uK5-fWD3BKiOOliPOtlN-vRWCDIXsB58einahjdT0